Ein weiterer Artikel über die sog. Bundestrojaner Deutschlands und Österreichs Nachahmungen. Heute (oder war es Österreich? Ich kann die beiden nicht unterscheiden) schrieb gestern, „Jetzt wird es eng für Mohammed M.“. Abgesehen von dem schlechten falschen Reim (eng – Mohammed M.) ein sehr irreführender Titel. Bei dem Thema handelt es sich um einen „Lauschangriff“ auf den PC des Angeklagten, Video und Ton- Überwachung. Laut Strafverteitiger, wurde ein Trojaner auf dem Computer von M. installiert, was bis zur jetzigen Gesetzeslage in Österreich illegal ist. Die Polizei bestreitet das, es sei nur ein Keylogger installiert worden:
Selbst wenn ein „Trojaner“ verwendet worden wäre, sei dies nicht entscheidend. Es komme darauf an, ob man von außen, also etwa per Mail, in das System eindringt. Dies sei nicht passiert, da Beamte mit richterlicher Genehmigung in der Wohnung gewesen seien. Vor allem aber habe man nicht auf gespeicherte Daten gegriffen. Dies wäre illegal gewesen.

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